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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Volundra GmbH für die Betreuung von Werbekonten mit Adtronaut

Stand
2. September 2026
Gilt für
Unternehmer im Sinn des UGB
Vertragspartner
Volundra GmbH, FN 685527 d, Landesgericht Eisenstadt
Kontakt
contact@volundra.com

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge der Volundra GmbH über die Betreuung von Werbekonten mit Adtronaut. Sie sind Bestandteil jedes Angebots und gelten nur gegenüber Unternehmern. Verträge kommen nicht über diese Website zustande: Die Bedingungen liegen dem jeweiligen Angebot bei und werden mit ihm vereinbart.

1. Geltung

  1. 1.1Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge der Volundra GmbH, FN 685527 d, Landesgericht Eisenstadt, über die Betreuung von Werbekonten.
  2. 1.2Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Verbrauchergeschäfte sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen.
  3. 1.3Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie schriftlich bestätigt wurden. Widersprechen sich Angebot und diese Bedingungen, geht das Angebot vor.

2. Leistungsgegenstand

  1. 2.1Gegenstand ist der Aufbau, die Steuerung und die laufende Optimierung der im Angebot genannten Werbekonten sowie die Erstellung von Werbemitteln und die Berichterstattung darüber.
  2. 2.2Der genaue Umfang, insbesondere die Zahl der Kanäle, ergibt sich aus dem Angebot.
  3. 2.3Werbemittel: bis zu 10 neue Motive pro Monat, davon bis zu 3 als kurzes Video. Ein Motiv ist ein Werbebild samt seiner Formatvarianten — quadratisch, hochkant und Story zählen zusammen als eines. Enthalten sind bis zu drei Überarbeitungen je Bildmotiv und eine je Video. Anzeigentexte zählen nicht mit und sind nicht begrenzt. Gezählt wird, was der Kunde freigibt, nicht was erzeugt wird.
  4. 2.4Das Werbebudget zahlt der Kunde direkt an die Plattformen. Es läuft nicht über die Volundra GmbH und wird nicht ausgelegt.

3. Mitwirkung des Kunden

  1. 3.1Der Kunde stellt Zugang zu den Werbekonten sowie zu den für die Messung nötigen Umsatz-, Bestell- und Sortimentsdaten bereit.
  2. 3.2Freigaben erfolgen in der Regel binnen zwei Werktagen. Verzögerte Freigaben verschieben die davon abhängigen Leistungen.

4. Preis, Verrechnung und Wertsicherung

  1. 4.1Es gilt der im Angebot genannte Preis, zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
  2. 4.2Verrechnet wird monatlich im Voraus. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig.
  3. 4.3Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen für unternehmerische Geschäfte.
  4. 4.4Wertsicherung. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl bis einschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt; wird diese Schwelle nach oben oder nach unten überschritten, ist die gesamte Veränderung voll zu berücksichtigen. Sinkt der Index, sinkt das Entgelt in gleicher Weise. Die Indexzahl, die zur Überschreitung geführt hat, bildet die neue Ausgangsbasis für die weitere Berechnung. Alle Veränderungsraten werden auf eine Nachkommastelle gerundet. Eine Anpassung wird frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal jährlich wirksam; sie wird dem Kunden zwei Monate vorher bekanntgegeben.
  5. 4.5Steigen die Bezugspreise der für die Leistung eingekauften KI-Dienste dauerhaft und wesentlich, oder wächst die Nutzung wesentlich über den vereinbarten Umfang hinaus, wird dem Kunden zwei Monate vorher ein neuer Preis vorgelegt. Bis dieser wirksam wird, kann der Kunde jederzeit kündigen. Ohne seine Zustimmung zahlt er keinen anderen als den vereinbarten Preis.

5. Was zugesagt wird — und was nicht

Es wird kein Ergebnis zugesagt, weder eine Umsatz- noch eine ROAS-Zahl. Zugesagt ist, dass jede Zahl gemessen, belegt und im Bericht nachvollziehbar ist — einschließlich der Stellen, an denen die Messung an ihre Grenze kommt oder eine frühere Einschätzung zurückgenommen werden muss. Gemessen wird gegen die echten Bestellungen des Kunden, nicht gegen die Zahlen der Werbeplattformen.

6. Kontrolle

  1. 6.1Die Konten bleiben Konten des Kunden. Er behält durchgehend vollen Zugang und kann die Werbung jederzeit stoppen.
  2. 6.2Ausgaben-Obergrenzen werden vereinbart und zusätzlich bei den Plattformen hinterlegt. Wie stark eine solche Grenze auf der Plattform selbst wirkt, hängt von Kontoart und Zahlungsweise ab; der Kunde wird vor dem Start darüber informiert, was in seinem Fall gilt.

7. Haftung

  1. 7.1Es wird kein bestimmtes Werbeergebnis garantiert. Für übliche Schwankungen der Werbeleistung wird nicht gehaftet.
  2. 7.2Für Ausgaben innerhalb der vereinbarten Obergrenzen wird nicht gehaftet.
  3. 7.3Der allgemeine betragliche Haftungshöchstbetrag ist das je rollierendem 12-Monats-Zeitraum vereinnahmte Jahresentgelt (= 12× Monatsgebühr), aggregiert je Schadensfall und insgesamt je 12-Monats-Zeitraum. Dieser Betrag ist mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO betragsgleich vereinbart.
  4. 7.4Außerhalb dieses Deckels stehen: die Haftung für Mehrausgaben über eine vom Kunden gesetzte harte Ausgabengrenze hinaus, die sich nach dem tatsächlichen Mehraufwand bemisst, sowie eine Haftung aus eigener Verantwortlichkeit nach Art. 28 Abs. 10 DSGVO.
  5. 7.5Unbegrenzt bleibt die Haftung für Vorsatz, für Personenschäden und für grobe Fahrlässigkeit.

8. Datenschutz

Die Volundra GmbH wird als Auftragsverarbeiterin tätig. Vor Beginn der Verarbeitung wird ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen; dieser regelt auch die Unterauftragsverarbeiter und die Datenlage. Die gemeinsame Verantwortlichkeit für Meta-Pixel und Conversions-API nach Art. 26 DSGVO wird gesondert vereinbart.

9. Laufzeit und Kündigung

  1. 9.1Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. 9.2Beide Seiten können jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
  3. 9.3Nach Beendigung bleiben die Werbekonten und alle darin erzeugten Daten beim Kunden.

10. Schlussbestimmungen

  1. 10.1Änderungen bedürfen der Schriftform.
  2. 10.2Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  3. 10.3Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Volundra GmbH.

Sprache

Verbindlich ist die deutsche Fassung. Die englische Übersetzung unter volundra.com/terms/ dient nur der Verständigung; bei Widersprüchen geht die deutsche Fassung vor.