Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Volundra GmbH für die Betreuung von Werbekonten mit Adtronaut
- Stand
- 2. September 2026
- Gilt für
- Unternehmer im Sinn des UGB
- Vertragspartner
- Volundra GmbH, FN 685527 d, Landesgericht Eisenstadt
- Kontakt
- contact@volundra.com
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge der Volundra GmbH
über die Betreuung von Werbekonten mit Adtronaut. Sie sind Bestandteil jedes
Angebots und gelten nur gegenüber Unternehmern. Verträge kommen nicht über
diese Website zustande: Die Bedingungen liegen dem jeweiligen Angebot bei und
werden mit ihm vereinbart.
1. Geltung
- 1.1Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und
Verträge der Volundra GmbH, FN 685527 d, Landesgericht Eisenstadt, über die
Betreuung von Werbekonten.
- 1.2Sie gelten ausschließlich gegenüber
Unternehmern. Verbrauchergeschäfte sind nicht Gegenstand dieser
Bedingungen.
- 1.3Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur,
soweit sie schriftlich bestätigt wurden. Widersprechen sich Angebot und diese
Bedingungen, geht das Angebot vor.
2. Leistungsgegenstand
- 2.1Gegenstand ist der Aufbau, die Steuerung und
die laufende Optimierung der im Angebot genannten Werbekonten sowie die
Erstellung von Werbemitteln und die Berichterstattung darüber.
- 2.2Der genaue Umfang, insbesondere die Zahl der
Kanäle, ergibt sich aus dem Angebot.
- 2.3Werbemittel: bis zu 10 neue Motive
pro Monat, davon bis zu 3 als kurzes Video. Ein Motiv ist ein Werbebild
samt seiner Formatvarianten — quadratisch, hochkant und Story zählen zusammen
als eines. Enthalten sind bis zu drei Überarbeitungen je Bildmotiv und
eine je Video. Anzeigentexte zählen nicht mit und sind nicht begrenzt.
Gezählt wird, was der Kunde freigibt, nicht was erzeugt wird.
- 2.4Das Werbebudget zahlt der Kunde direkt
an die Plattformen. Es läuft nicht über die Volundra GmbH und wird nicht
ausgelegt.
3. Mitwirkung des Kunden
- 3.1Der Kunde stellt Zugang zu den Werbekonten
sowie zu den für die Messung nötigen Umsatz-, Bestell- und Sortimentsdaten
bereit.
- 3.2Freigaben erfolgen in der Regel binnen zwei
Werktagen. Verzögerte Freigaben verschieben die davon abhängigen
Leistungen.
4. Preis, Verrechnung und Wertsicherung
- 4.1Es gilt der im Angebot genannte Preis,
zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
- 4.2Verrechnet wird monatlich im Voraus. Rechnungen
sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig.
- 4.3Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die
gesetzlichen Verzugsfolgen für unternehmerische Geschäfte.
- 4.4Wertsicherung. Als Maß zur Berechnung
der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria verlautbarte
Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index.
Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte
Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl bis einschließlich 5 % bleiben
unberücksichtigt; wird diese Schwelle nach oben oder nach unten
überschritten, ist die gesamte Veränderung voll zu berücksichtigen. Sinkt der
Index, sinkt das Entgelt in gleicher Weise. Die Indexzahl, die zur Überschreitung
geführt hat, bildet die neue Ausgangsbasis für die weitere Berechnung. Alle
Veränderungsraten werden auf eine Nachkommastelle gerundet. Eine Anpassung
wird frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal
jährlich wirksam; sie wird dem Kunden zwei Monate vorher
bekanntgegeben.
- 4.5Steigen die Bezugspreise der für die Leistung
eingekauften KI-Dienste dauerhaft und wesentlich, oder wächst die Nutzung
wesentlich über den vereinbarten Umfang hinaus, wird dem Kunden
zwei Monate vorher ein neuer Preis vorgelegt. Bis dieser wirksam wird,
kann der Kunde jederzeit kündigen. Ohne seine Zustimmung zahlt er keinen
anderen als den vereinbarten Preis.
5. Was zugesagt wird — und was nicht
Es wird kein Ergebnis zugesagt, weder eine Umsatz- noch eine
ROAS-Zahl. Zugesagt ist, dass jede Zahl gemessen, belegt und im Bericht
nachvollziehbar ist — einschließlich der Stellen, an denen die Messung an ihre
Grenze kommt oder eine frühere Einschätzung zurückgenommen werden muss.
Gemessen wird gegen die echten Bestellungen des Kunden, nicht gegen die Zahlen
der Werbeplattformen.
6. Kontrolle
- 6.1Die Konten bleiben Konten des Kunden. Er
behält durchgehend vollen Zugang und kann die Werbung jederzeit stoppen.
- 6.2Ausgaben-Obergrenzen werden vereinbart und
zusätzlich bei den Plattformen hinterlegt. Wie stark eine solche Grenze auf
der Plattform selbst wirkt, hängt von Kontoart und Zahlungsweise ab; der Kunde
wird vor dem Start darüber informiert, was in seinem Fall gilt.
7. Haftung
- 7.1Es wird kein bestimmtes Werbeergebnis
garantiert. Für übliche Schwankungen der Werbeleistung wird nicht
gehaftet.
- 7.2Für Ausgaben innerhalb der vereinbarten
Obergrenzen wird nicht gehaftet.
- 7.3Der allgemeine betragliche
Haftungshöchstbetrag ist das je rollierendem 12-Monats-Zeitraum
vereinnahmte Jahresentgelt (= 12× Monatsgebühr), aggregiert je
Schadensfall und insgesamt je 12-Monats-Zeitraum. Dieser Betrag ist mit
dem Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO betragsgleich
vereinbart.
- 7.4Außerhalb dieses Deckels stehen: die
Haftung für Mehrausgaben über eine vom Kunden gesetzte harte
Ausgabengrenze hinaus, die sich nach dem tatsächlichen Mehraufwand bemisst,
sowie eine Haftung aus eigener Verantwortlichkeit nach Art. 28 Abs. 10
DSGVO.
- 7.5Unbegrenzt bleibt die Haftung für Vorsatz,
für Personenschäden und für grobe Fahrlässigkeit.
8. Datenschutz
Die Volundra GmbH wird als Auftragsverarbeiterin tätig. Vor Beginn der
Verarbeitung wird ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen; dieser regelt
auch die Unterauftragsverarbeiter und die Datenlage. Die gemeinsame
Verantwortlichkeit für Meta-Pixel und Conversions-API nach Art. 26 DSGVO wird
gesondert vereinbart.
9. Laufzeit und Kündigung
- 9.1Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
- 9.2Beide Seiten können jederzeit mit einer
Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
- 9.3Nach Beendigung bleiben die Werbekonten und
alle darin erzeugten Daten beim Kunden.
10. Schlussbestimmungen
- 10.1Änderungen bedürfen der Schriftform.
- 10.2Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die
übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen tritt eine Regelung, die
ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- 10.3Es gilt österreichisches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Volundra
GmbH.
Sprache
Verbindlich ist die deutsche Fassung. Die englische Übersetzung unter
volundra.com/terms/ dient nur der Verständigung; bei
Widersprüchen geht die deutsche Fassung vor.